AGB
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der BURUS Projektentwicklung GmbH, Kneippstr. 13, 13467 Berlin
(kurz BURUS genannt)
Für den Geschäftsverkehr zwischen BURUS und dem Käufer gelten
die nachstehenden Angebots-, Auftrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen:
1. Die gemachten Angebote sind freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf
bleiben vorbehalten. Genannte Preise verstehen sich grundsätzlich
und ausschließlich ab Lager, Standort, Fundament; unverpackt,
unverladen, unversichert, unverzollt, ohne Ausfuhr-/Akkreditiv-Bearbeitung
- im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle gemachten Angaben, kommerzieller oder technischer Art,
mündlich oder schriftlich sind annähernd und für uns völlig
unverbindlich. 2. Lieferverträge bedürfen
zu ihrer endgültigen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch BURUS. Getroffenen Absprachen mit unseren Handlungsgehilfen
oder Handelsvertretern, soweit sie nicht schriftliche Vertretungsmacht
haben, bedürfen immer unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Werden Maschinen von uns nicht ab Lager angeboten
und der Standort dem Interessenten nachgewiesen oder bekannt
gegeben, so verpflichtet sich der Angebots- oder Informations-Empfänger,
diese Informationen, bzw. den Inhalt des Angebotes nicht Dritten
(Personen oder Firmen) zugänglich zu machen und weder selbst
noch über Dritte die angebotenen Maschinen und Anlagen jeglicher
Art anders als über BURUS zu kaufen und ebenso wie er sich
verpflichtet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen ausschließlich
mit BURUS und nicht mit Dritten zu führen.
Widrigenfalls hat der Angebots- oder Informationsempfänger
den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen
unserem Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe
zu erstatten, zusätzlich entstandener Kosten. Der Käufer verpflichtet
sich ausdrücklich, kommerzielle Gespräche insbesondere Preisgespräche
ausschließlich mit uns zu führen und nicht mit dem Abgeber
der Maschinen oder Anlagen jeglicher Art.
Der Käufer verpflichtet sich ferner über andere Maschinen
und Anlagen jeglicher Art als das Kaufobjekt, die jetzt oder
zu einem späteren Zeitpunkt zum Verkauf stehen, keine Ankaufsgespräche
zu führen, es sei denn, über BURUS.
4. Gebrauchte Maschinen und Anlagen aller Art,
auch wenn Sie mit dem Zusatz werkstattgeprüft und/oder funktionsgeprüft
angeboten werden, werden von uns in dem Zustand verkauft,
in dem sie sich zur Zeit der Angebotsabgabe befinden. Zubehör
wird nur, soweit vorhanden, mit geliefert. Gebrauchte Maschinen
und Anlagen aller Art gelten bereits mit beendigter Besichtigung,
Verlassen des Lagers, Standortes (Fundamentes), Abholung oder
Verladung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht
als bedingungslos abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat
das Recht, die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen und
zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde,
nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den
Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen
Riss- oder Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich
diese Garantie auf Risse oder Brüche, die die Verwendungsfähigkeit
ausschließen. Für Mängel an besonderen dem Verschleiß unterworfenen
Teile, wie Zahnräder, Kniegelenke, Holme, Schnecken, Zylindern,
Buchsen, Kontakten, usw. wird auch bei garantierter Riss-
und/oder Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen. Bei eventuellen
Mängeln behält sich BURUS das Recht auf Nachbesserung seiner
Wahl vor.
Für die Lieferung fabrikneuer Maschinen gelten
die Bestimmungen des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabrikanten
und ergänzend bzw. ausschließlich die Allgemeinen Lieferbedingungen
für den Export von Maschinen und Anlagen empfohlen von der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.
5. Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen
haftet BURUS nur insoweit als die fristgemäße Lieferung zumutbar
ist. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer
Gewalt (force majeure) oder wenn der BURUS Lieferant vertragsbrüchig
wird und Maschinen nicht liefert und sonstige vom Verkäufer
nicht zu vertretenden Behinderungen eintreten, ist BURUS berechtigt,
die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der
Käufer Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen oder Nachlieferung
verlangen kann.
6. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem BURUS
endgültig über das Geld verfügen kann.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von BURUS
nicht anerkannten Ansprüche des Käufers ist ebenso wie die
Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen.
Bei Auftragserteilung ist generell eine Anzahlung von 50 %
des Kaufpreises auf die Maschinen oder Anlagen vorzunehmen
oder nach gesonderter Vereinbarung.
Die Restzahlung erfolgt bei Meldung der Versandbereitschaft
vor Auslieferung der Maschinen oder Anlagen auf unser Konto.
Bei Zahlungen mit Akkreditiv im Auslandsgeschäft gilt das
unwiderruflich bestätigte ausreichend befristete Akkreditiv
zu unseren Gunsten bei unserer Hausbank. Sämtliche hieraus
entstehenden Kosten, Bank- und Bearbeitungsgebühren, Zinsen,
Verlängerungen, Abnahmen, Zertifikate, Beglaubigungen und
Genehmigungen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Lieferung in ein anderes Land der Europäischen Gemeinschaft
benötigen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers
und eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Liefergegenstände.
Bei Fehlen dieser Angaben und Unterlagen sind wir berechtigt,
deutsche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu berechnen.
Wenn der Käufer die Transporte in eigener Regie durchführt,
muss der Käufer die Abwicklung über eine in Deutschland ansässige
Firma, Spedition oder Agenten abwickeln, da der Käufer für
den Ausfuhrnachweis der Waren gegenüber dem deutschen Gesetzgeber
eine offizielle abgestempelte Ausfuhrbescheinigung benötigt.
Falls der Käufer den Transport mit eigenem LKW oder durch
eine in Deutschland ansässige Firma durchführt, muss an uns
die zur Zeit gesetzliche gültige Mehrwertsteuer vorab gezahlt
werden. Wenn wir vom Käufer die abgestempelten Ausfuhrdokumente
zurückerhalten, wird die vorab gezahlte Mehrwertsteuer an
den Käufer zurückerstattet.
7. Versand, Versicherung, Verladung, Transport,
Ablieferung erfolgen auf Gefahr des Käufers. Mit Verlassen
der Maschine oder Anlagen vom Fundament des Besichtigungsortes
geht die Gefahr auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde oder wenn der Besteller uns aufgefordert
hat, die Maschine vom Fundament zu entfernen und dem Frachtführer
oder sonst einer mit dem Transport beauftragten Person zu
übergeben. Eine Versicherung tätigen wir nur auf Antrag und
auch dann nur im Namen und zu Lasten des Käufers. Die Verladung
wird zu Selbstkosten berechnet. Verpackungen werden nur auf
Wunsch vorgenommen und zu Selbstkosten berechnet. Der Käufer
hat auf seine Kosten auch für sämtliche behördliche Genehmigungen,
Transportgenehmigungen, Einfuhrgenehmigungen zu sorgen.
8. BURUS behält sich an sämtlichen gelieferten
Waren das erweiterte, verlängerte und uneingeschränkte Eigentum
vor, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entstehenden
Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch
einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Die Übergabe
eines Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung
des Papiers nicht erfolgt ist. Der Käufer verpflichtet sich,
die Waren gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern
und sie pfleglich zu behandeln. Der Kaufgegenstand darf nicht
weiter veräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet
werden, solange unser Eigentum fortbesteht. Der Käufer verpflichtet
BURUS von Pfändungen der Waren durch Dritte oder von sonstigen
Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich
Mitteilung zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Vorbehaltsverkäufer
auf sein Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der
unter Eigentumsvorbehalt mitgelieferten Waren zu erteilen.
Wird die Ware entgegen der getroffenen Vereinbarungen vom
Käufer weiterveräußert, so tritt der Käufer die Forderungen
aus diesen Verträgen bereits jetzt an BURUS ab und zwar gleichgültig,
ob die Ware verändert oder nicht oder an einen oder mehrere
Interessenten verkauft wird. Die durch die Geltendmachung
der Rechte des Vorbehaltverkäufers entstehenden Kosten gehen
zu Lasten des Käufers.
9. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist
bei der Lieferung ab Standort der Standort, bei Lieferung
ab Lager das Lager. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
Berlin, dies gilt auch für Klagen im Urkundenprozess. Das
Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenverkauf - CISG - ist ausgeschlossen. Neben unseren Lieferbedingungen
gelten ergänzend die INCOTERMS in der Fassung der Revision
2000 sowie die Regeln für die einheitliche Auslegung der Vertragsklauseln
der Internationalen Handelskammer, Paris.
10. In dem Falle, dass der Käufer weder die
Maschine noch die Anlage zu dem vereinbarten Liefertermin
abnimmt noch den vereinbarten Kaufpreis weder zum vereinbarten
Liefertermin noch bis zur letzten Fristsetzung durch BURUS
zahlt, hat nur BURUS das Recht, auf Abnahme zu klagen oder
vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidet sich BURUS für das
Rücktrittsrecht, so gilt eine Aufwandsentschädigung inklusive
Gewinnanteil von 25 % vom vereinbarten Kaufpreis als vereinbart,
die vom Käufer an BURUS spätestens 30 Tage nach Vertragsrücktritt
durch BURUS zu zahlen ist. Erst nach Eingang der Zahlung auf
das BURUS-Konto werden alle gegenseitigen Forderungen aufgehoben.
11. Die Gültigkeit und Verbindlichkeit vorstehender
Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird
durch die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt.
12. Die Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von diesen
Bedingungen abweichenden allgemeinen Bedingungen mitgeteilt
hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Käufers,
insbesondere auf Bestellungen, Kaufbestätigungen, etc. abgedruckt
sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen
wird hiermit widersprochen. Irgendwelche von unseren Bedingungen
abweichenden Vereinbarungen müssen in unserer Verkaufsbestätigung
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Geschäftsführer: Johannes Schreier
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