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AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der BURUS Projektentwicklung GmbH, Kneippstr. 13, 13467 Berlin
(kurz BURUS genannt)


Für den Geschäftsverkehr zwischen BURUS und dem Käufer gelten die nachstehenden Angebots-, Auftrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen:

1. Die gemachten Angebote sind freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Genannte Preise verstehen sich grundsätzlich und ausschließlich ab Lager, Standort, Fundament; unverpackt, unverladen, unversichert, unverzollt, ohne Ausfuhr-/Akkreditiv-Bearbeitung - im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle gemachten Angaben, kommerzieller oder technischer Art, mündlich oder schriftlich sind annähernd und für uns völlig unverbindlich.

2. Lieferverträge bedürfen zu ihrer endgültigen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BURUS. Getroffenen Absprachen mit unseren Handlungsgehilfen oder Handelsvertretern, soweit sie nicht schriftliche Vertretungsmacht haben, bedürfen immer unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Werden Maschinen von uns nicht ab Lager angeboten und der Standort dem Interessenten nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebots- oder Informations-Empfänger, diese Informationen, bzw. den Inhalt des Angebotes nicht Dritten (Personen oder Firmen) zugänglich zu machen und weder selbst noch über Dritte die angebotenen Maschinen und Anlagen jeglicher Art anders als über BURUS zu kaufen und ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen ausschließlich mit BURUS und nicht mit Dritten zu führen.
Widrigenfalls hat der Angebots- oder Informationsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten, zusätzlich entstandener Kosten. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, kommerzielle Gespräche insbesondere Preisgespräche ausschließlich mit uns zu führen und nicht mit dem Abgeber der Maschinen oder Anlagen jeglicher Art.
Der Käufer verpflichtet sich ferner über andere Maschinen und Anlagen jeglicher Art als das Kaufobjekt, die jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt zum Verkauf stehen, keine Ankaufsgespräche zu führen, es sei denn, über BURUS.

4. Gebrauchte Maschinen und Anlagen aller Art, auch wenn Sie mit dem Zusatz werkstattgeprüft und/oder funktionsgeprüft angeboten werden, werden von uns in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Angebotsabgabe befinden. Zubehör wird nur, soweit vorhanden, mit geliefert. Gebrauchte Maschinen und Anlagen aller Art gelten bereits mit beendigter Besichtigung, Verlassen des Lagers, Standortes (Fundamentes), Abholung oder Verladung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht als bedingungslos abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- oder Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie auf Risse oder Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschließen. Für Mängel an besonderen dem Verschleiß unterworfenen Teile, wie Zahnräder, Kniegelenke, Holme, Schnecken, Zylindern, Buchsen, Kontakten, usw. wird auch bei garantierter Riss- und/oder Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen. Bei eventuellen Mängeln behält sich BURUS das Recht auf Nachbesserung seiner Wahl vor.

Für die Lieferung fabrikneuer Maschinen gelten die Bestimmungen des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabrikanten und ergänzend bzw. ausschließlich die Allgemeinen Lieferbedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen empfohlen von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.

5. Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haftet BURUS nur insoweit als die fristgemäße Lieferung zumutbar ist. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt (force majeure) oder wenn der BURUS Lieferant vertragsbrüchig wird und Maschinen nicht liefert und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretenden Behinderungen eintreten, ist BURUS berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann.
6. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem BURUS endgültig über das Geld verfügen kann.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von BURUS nicht anerkannten Ansprüche des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen.
Bei Auftragserteilung ist generell eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises auf die Maschinen oder Anlagen vorzunehmen oder nach gesonderter Vereinbarung.
Die Restzahlung erfolgt bei Meldung der Versandbereitschaft vor Auslieferung der Maschinen oder Anlagen auf unser Konto.
Bei Zahlungen mit Akkreditiv im Auslandsgeschäft gilt das unwiderruflich bestätigte ausreichend befristete Akkreditiv zu unseren Gunsten bei unserer Hausbank. Sämtliche hieraus entstehenden Kosten, Bank- und Bearbeitungsgebühren, Zinsen, Verlängerungen, Abnahmen, Zertifikate, Beglaubigungen und Genehmigungen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Lieferung in ein anderes Land der Europäischen Gemeinschaft benötigen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers und eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Liefergegenstände.
Bei Fehlen dieser Angaben und Unterlagen sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu berechnen.
Wenn der Käufer die Transporte in eigener Regie durchführt, muss der Käufer die Abwicklung über eine in Deutschland ansässige Firma, Spedition oder Agenten abwickeln, da der Käufer für den Ausfuhrnachweis der Waren gegenüber dem deutschen Gesetzgeber eine offizielle abgestempelte Ausfuhrbescheinigung benötigt.
Falls der Käufer den Transport mit eigenem LKW oder durch eine in Deutschland ansässige Firma durchführt, muss an uns die zur Zeit gesetzliche gültige Mehrwertsteuer vorab gezahlt werden. Wenn wir vom Käufer die abgestempelten Ausfuhrdokumente zurückerhalten, wird die vorab gezahlte Mehrwertsteuer an den Käufer zurückerstattet.

7. Versand, Versicherung, Verladung, Transport, Ablieferung erfolgen auf Gefahr des Käufers. Mit Verlassen der Maschine oder Anlagen vom Fundament des Besichtigungsortes geht die Gefahr auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wenn der Besteller uns aufgefordert hat, die Maschine vom Fundament zu entfernen und dem Frachtführer oder sonst einer mit dem Transport beauftragten Person zu übergeben. Eine Versicherung tätigen wir nur auf Antrag und auch dann nur im Namen und zu Lasten des Käufers. Die Verladung wird zu Selbstkosten berechnet. Verpackungen werden nur auf Wunsch vorgenommen und zu Selbstkosten berechnet. Der Käufer hat auf seine Kosten auch für sämtliche behördliche Genehmigungen, Transportgenehmigungen, Einfuhrgenehmigungen zu sorgen.

8. BURUS behält sich an sämtlichen gelieferten Waren das erweiterte, verlängerte und uneingeschränkte Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Die Übergabe eines Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln. Der Kaufgegenstand darf nicht weiter veräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden, solange unser Eigentum fortbesteht. Der Käufer verpflichtet BURUS von Pfändungen der Waren durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Vorbehaltsverkäufer auf sein Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt mitgelieferten Waren zu erteilen. Wird die Ware entgegen der getroffenen Vereinbarungen vom Käufer weiterveräußert, so tritt der Käufer die Forderungen aus diesen Verträgen bereits jetzt an BURUS ab und zwar gleichgültig, ob die Ware verändert oder nicht oder an einen oder mehrere Interessenten verkauft wird. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltverkäufers entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei der Lieferung ab Standort der Standort, bei Lieferung ab Lager das Lager. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin, dies gilt auch für Klagen im Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf - CISG - ist ausgeschlossen. Neben unseren Lieferbedingungen gelten ergänzend die INCOTERMS in der Fassung der Revision 2000 sowie die Regeln für die einheitliche Auslegung der Vertragsklauseln der Internationalen Handelskammer, Paris.

10. In dem Falle, dass der Käufer weder die Maschine noch die Anlage zu dem vereinbarten Liefertermin abnimmt noch den vereinbarten Kaufpreis weder zum vereinbarten Liefertermin noch bis zur letzten Fristsetzung durch BURUS zahlt, hat nur BURUS das Recht, auf Abnahme zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidet sich BURUS für das Rücktrittsrecht, so gilt eine Aufwandsentschädigung inklusive Gewinnanteil von 25 % vom vereinbarten Kaufpreis als vereinbart, die vom Käufer an BURUS spätestens 30 Tage nach Vertragsrücktritt durch BURUS zu zahlen ist. Erst nach Eingang der Zahlung auf das BURUS-Konto werden alle gegenseitigen Forderungen aufgehoben.

11. Die Gültigkeit und Verbindlichkeit vorstehender Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt.

12. Die Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichenden allgemeinen Bedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf Bestellungen, Kaufbestätigungen, etc. abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Irgendwelche von unseren Bedingungen abweichenden Vereinbarungen müssen in unserer Verkaufsbestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Geschäftsführer: Johannes Schreier


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